Bei Zusammenkünften mit mehr als 50 Personen (kommt im Turnsaal sowieso nicht vor), hat der Verantwortliche einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
In geschlossenen Räumen wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen (keine Verpflichtung mehr) – dies gilt nicht für die Sportausübung selber.
Auch die Umkleidekabinen und die Duschen dürfen wieder benutzt werden.